Abrechnung nach Bema und GOZ: IP- und ­parodontal-chirurgische Leistungen (2024)

· Fachbeitrag · Abrechnung

| Unsere Serie zur Gegenüberstellung verschiedener Behandlungsfälle aus einzelnen Leistungsbereichen, in denen die Abrechnung nach GOZ und nach Bema dargestellt wird, setzen wir heute mit Ausführungen zu individualprophylaktischen (IP) und parodontal-chirurgischen Leistungen fort. |

Individualprophylaxe - eine Gegenüberstellung

Bei GKV-Patienten sind individualprophylaktische Leistungen in der Regel nur vom 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berechnungsfähig. Diese Einschränkung erfolgt - wie viele andere Richtlinien - insbesondere vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit. In der GOZ gibt es keine Alterseinschränkung für die Berechnung.

  • Beispiel: IP-Behandlung bei einem nicht volljährigen Patienten
Datum
Zahn
Behandlung
Bema
Bema-
Honorar*
(Euro)
GOZ
GOZ-
Honorar*
(Euro)

9.4.

Eingehende Untersuchung

01

15,84

0010

12,94

Beratung bezüglich der Anlage der Weisheitszähne durch den Zahnarzt

-

-

Ä1

10,72

Übergabe des Patienten an die ZMP/ZMF

-

-

-

-

Erhebung von Mundhygieneindizes (API und SBI); hohes Kariesrisiko

IP1

17,60

1000

4005

25,87

10,35

Ausführliche Mundgesundheitsaufklärung, Anfärben der Zähne, praktische Unterweisung mit individuellen Übungen und Motivierung des Patienten (32 Minuten)

IP2

14,96

-

-

16-26, 36-46

Nachreinigen der Zähne (weiche Beläge)

-

-

18 x 4050

6 x 4055

23,22

10,08

Fluoridierung

IP4

10,56

1020

6,47

10.6.

Eingehende Untersuchung und Beratung 
(KFO notwendig)

-

-

0010

Ä1

12,94

10,72

Erhebung des Mundhygienestatus (27 Minuten)

-

-

1010

12,94

Remotivation

-

-

-

-

Lokale Fluoridierung

IP4

10,56

1020

6,47

14.12.

Eingehende Untersuchung und Beratung (KFO)

01

15,84

0010

Ä1

12,94

10,72

Kontrolle der Mundhygiene (API/SBI) - 17 Minuten

IP1

17,60

1010

4005

12,94

10,35

Remotivation

IP2

14,96

-

-

Lokale Fluoridierung

IP4

10,56

1020

6,47

Summen

128,48

196,14

* Das Bema-Honorar wird ausgehend von einem Punktwert von 0,88 Euro berechnet, das GOZ-Honorar ausgehend von einem Faktor von 2,3.

Erläuterungen

In der Kassenabrechnung decken die Nrn. IP1, IP2, IP4, IP5 und die FU den Bereich der Individualprophylaxe ab. Die Leistungen IP1, IP2 und IP4 können einmal je Kalenderhalbjahr berechnet werden. Eine Sonderregelung gibt es für Patienten mit einem hohen Kariesrisiko: Bei ihnen kann die IP4 auch zweimal je Kalenderhalbjahr berechnet werden. Während die Bema-Positionen IP1 und IP2 erst ab dem 6. Lebensjahr berechnet werden dürfen, kann die Bema-Nr. IP5 für die Molaren 6 und 7 berechnet werden, sobald die Sechs-Jahr-Molaren durchgebrochen sind. Die Fissurenversiegelung kann in der Kassenabrechnung nur an den 6ern und 7ern berechnet werden. Soll eine Fissurenversiegelung an einem anderen Zahn erfolgen, muss dies privat berechnet werden.

In der GOZ gibt es keine Altersbeschränkungen für die Individualprophylaxe. Die lokale Fluoridierung zur Kariesprophylaxe wird mit der GOZ-Nr. 1020 berechnet. Diese ist je Sitzung und insgesamt viermal im Jahr berechenbar. Die GOZ-Nr. 1000 ist einmal pro Jahr, die GOZ-Nr. 1010 dreimal pro Jahr berechnungsfähig.

Es folgen nun Erläuterungen zur Abrechnung der einzelnen Leistungen.

Datum

Bema

GOZ

9.4.

Die Berechnung der IP-Leistungen neben der eingehenden (zahnärztlichen) Untersuchung ist möglich.

Die Berechnung der Nrn. 0010 und Ä1 neben den Leistungen nach Nr.1000 und 1010 in gleicher Sitzung ist möglich, muss aber in der Rechnung begründet werden. In diesem Fall liegt der Grund darin, dass bei der eingehenden Untersuchung der Hauptaugenmerk auf den Weisheitszähnen ruhte und nicht auf der Mundhygiene des Patienten.

Die GOZ-Nr. 1000 und 1010 enthalten zeitliche Vorgaben, die für die Berechnung erfüllt sein müssen. Die Nr. 1000 kann nur berechnet werden, wenn ihre Erbringung mindestens 25 Minuten gedauert hat, bei Nr. 1010 sind es mindestens 15 Minuten. Die Nr. 1000 kann einmal pro Jahr, die Nr. 1010 dreimal pro Jahr berechnet werden.

Die GOZ-Nrn. 1000 und 1010 beinhalten Mundhygieneindizes (API, PI, Quigley-Hein etc.). Beim SBI handelt es sich um einen Gingivalindex, der nach GOZ-Nr. 4005 zu berechnen ist.

Eine ggf. notwendige Beratung ist mit der Nr. 01 abgegolten.

Die GOZ-Nr. 0010 beinhaltet lediglich die Untersuchungsleistung. Eine ggf. notwendige Beratung ist zusätzlich berechnungsfähig.

Die (Nach-)Reinigung der Zähne, vor allem vor der Fluoridierung, ist nicht berechnungsfähig. Lediglich für die Entfernung harter Beläge kann die Nr. 107 (Zst) berechnet werden.

Sind nach dem „Putztraining“ noch weiche Beläge und Verfärbungen zu entfernen, kann diese Maßnahme nach GOZ-Nr. 4050/4055 berechnet werden.

10.6.

Die eingehende Untersuchung kann nur einmal je Kalenderhalbjahr berechnet werden. Da diese Untersuchung auch in das erste Halbjahr fällt, kann für diese Leistung kein Honorar abgerechnet werden.

Die GOZ-Nr. 0010 enthält keine besondere Abrechnungsbestimmung. Es gibt keinen vorgegebenen zeitlichen Mindestabstand. Sie kann so oft wie notwendig berechnet werden.

IP1 und IP2 können nur einmal je Kalenderhalbjahr berechnet werden - entfallen also in dieser Sitzung.

Für die Remotivation/Kontrolle des Übungserfolgs ist die GOZ-Nr. 1010 zu berechnen. Dabei ist die Zeitvorgabe von mindestens 15 Minuten einzuhalten und zu dokumentieren.

Die IP4 kann hier wegen hohem Kariesrisiko berechnet werden.

Parodontal-chirurgische Leistungen - eine Gegenüberstellung

Nachfolgend wird die Berechnung von Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und der Parodontien vorgestellt. Da es sich bei den Leistungen der Vorbehandlung überwiegend um Privatleistungen handelt - also kein Unterschied in der Honorierung zu erwarten ist -, beginnen wir sofort mit den parodontal-chirurgischen Leistungen. Bei parodontal-chirurgischen Operationen ist - wie bei allen anderen OPs auch - die primäre Wundversorgung grundsätzlich Leistungsbestandteil und nicht gesondert berechenbar.

  • Beispiel: Behandlung mit parodontal-chirurgischen Leistungen
Datum
Zahn
Behandlung
Bema
Bema-
Honorar*
(Euro)
GOZ
GOZ-
Honorar*
(Euro)

2.5.

Beratung

Ä1

7,92

Ä1

10,72

Symptombezogene Untersuchung

-

-

Ä5

10,72

Erstellen eines Parodontalstatus

4

34,32

4000

20,70

Röntgen-Status (10 Aufnahmen)

Stat

29,92

10 x Ä5000

52,40

3.6.

Beratung

-

-

Ä1

10,72

Symptombezogene Untersuchung

-

-

Ä5

10,72

17-27

Infiltrationsanästhesie, je buccal und palatinal zum Erreichen der erforderlichen Anästhesietiefe

8 x I

56,32

28 x 0090

217,28

3 x Anästhetikum

-

-

2,25

16,17, 26,27

Offene Kürettage

4 x P203

119,68

4 x 4100

0500

142,28

22,50

Nahtmaterial

-

9,96

15,13-23, 25

Geschlossene Kürettage

8 x P200

98,56

8 x 4070

103,52

14,24

Geschlossene Kürettage

2 x P201

45,76

2 x 4075

33,64

15-25

Entfernen supragingivaler, harter und weicher Beläge

-

-

8 x 4050

2 x 4055

10,32

3,36

17-27

Instillation von CHX-Gel subgingival

-

-

14 x 4025

27,16

4.6.

17-27

Kontrolle und Wunddesinfektion

111

8,80

14 x 4150

12,74

37-47

Leitungsanästhesie

2 x L1

21,12

2 x 0100

18,10

36,33, 43,46

Infiltrationsanästhesien

-

-

4 x 0090

31,00

3 x Anästhetikum

-

-

2,25

37,47

Geschlossene PA, Kürettage

2 x P201

45,76

2 x 4075

33,64

37,47

Entfernen supragingivaler, harter und weicher Beläge

-

-

2 x 4055

3,36

35-45

Geschlossene Kürettage

10 x P200

123,20

10 x 4070

129,40

35-45

Entfernen supragingivaler, harter und weicher Beläge

-

-

10 x 4055

16,80

36,46

Offene PA

2 x P203

59,84

2 x 4100

0500

77,14

22,50

37-47

Instillation von CHX-Gel subgingival

-

-

14 x 4025

27,16

Nahtmaterial

-

-

9,96

05.06.

OK, UK

Kontrolle und Wunddesinfektion

111

8,80

28 x 4150

25,48

10.06.

OK, UK

Nahtentfernung

111

8,80

6 x 4150

5,46

Patient klagt über nächtliches Knirschen; Schlifffacetten

-

-

Ä5

10,72

Aufbissschiene empfohlen

-

-

Ä1

10,72

Summen

668,80

1.124,72

* Das Bema-Honorar wird ausgehend von einem Punktwert von 0,88 Euro berechnet, das GOZ-Honorar ausgehend von einem Faktor von 2,3.

Erläuterungen

Betrachtet man das Gesamthonorar für die hier beispielhaft vorgestellte Behandlung, so wird deutlich, wie wichtig es ist, die besonderen Abweichungen der Abrechnungsbestimmungen der GOZ im Vergleich zum Bema zu kennen. Denn es gilt: Obwohl einzelne GOZ-Leistungen in der Honorierung unter Bema-Niveau liegen, zeigt doch die Gesamtbetrachtung den hier nicht unerheblichen Mehrertrag.

Datum
Bema
GOZ

2.5.

Bei der Planung einer PA-Behandlung sind die Richtlinien zu beachten. Zur Planung gehört zwingend die Röntgendiagnostik (i.d.R. OPG oder Röntgenstatus), wobei die Aufnahmen in der Regel nicht älter als sechs Monate sein dürfen.

Die Nr. Ä5000 wird einmal je Projektion berechnet.

3.6.

Die Anästhesieleistung ist bei der Abrechnung mit der Ziffer 4 zu begründen. Die Nr. 40 (I) kann einmal für den Bereich von zwei nebeneinander liegenden Zähnen berechnet werden.

Die GOZ-Nr. 0090 kann je notwendiger Anästhesie je Zahn berechnet werden. Ist mehr als eine Anästhesie je Zahn notwendig, ist dies in der Rechnung zu begründen.

Das Anästhetikum kann zusätzlich berechnet werden. Wichtig ist es, den tatsächlichen Verbrauch zu dokumentieren.

Neben der offenen Kürettage (GOZ-Nr. 4090/4100) kann einmal pro Tag der OP-Zuschlag 0500 berechnet werden.

Das Nahtmaterial ist nach den Allgemeinen Bestimmungen zum Teil E. gesondert berechnungsfähig.

Die GOZ-Nrn. 4070 und 4075 beschreiben die geschlossene PA-Behandlung, jedoch nur die Entfernung subgingivaler Konkremente. Werden zusätzlich supragingival harte/weiche Beläge entfernt, kann die GOZ-Nr. 4050/4055 zusätzlich berechnet werden.

Das Einbringen antibakteriell wirkender Substanzen ist nicht im Leistungsumfang der Nrn. P200 bis P203 enthalten und kann mit dem Patienten privat vereinbart werden.

Werden subgingival antibakteriell wirkende Substanzen eingebracht, kann die Leistung je Zahn nach GOZ-Nr. 4025 berechnet werden.

10.6.

Die Ä1 und die Ä5 ist einmal je Behandlungsfall für dieselbe Erkrankung berechnungsfähig. Als Behandlungsfall gilt der Zeitraum eines Monats. Kommt eine neue Erkrankung hinzu (hier: Bruxismus o.ä.), kann auch innerhalb der Monatsfrist erneut die Beratung berechnet werden.

Abrechnung nach Bema und GOZ: IP- und ­parodontal-chirurgische Leistungen (2024)

References

Top Articles
Latest Posts
Article information

Author: Cheryll Lueilwitz

Last Updated:

Views: 6093

Rating: 4.3 / 5 (54 voted)

Reviews: 93% of readers found this page helpful

Author information

Name: Cheryll Lueilwitz

Birthday: 1997-12-23

Address: 4653 O'Kon Hill, Lake Juanstad, AR 65469

Phone: +494124489301

Job: Marketing Representative

Hobby: Reading, Ice skating, Foraging, BASE jumping, Hiking, Skateboarding, Kayaking

Introduction: My name is Cheryll Lueilwitz, I am a sparkling, clean, super, lucky, joyous, outstanding, lucky person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.